Soforthilfe für Künstler (in NRW)

Mit diesem Sofortprogramm sollen Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die professionell und selbständig tätig sind und durch die Absage von Projekten, Veranstaltungen oder sonstiger Engagements aufgrund o.a. Verfügungen Einnahmeausfälle nachweisen können. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Förderhöhe

Gewährt wird den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu einer Höhe von maximal und einmalig 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen.

 

Zuständigkeit

Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirksregierung, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.

 

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag (siehe rechte Spalte „Download“)
  • Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Stichtag 15.03.2020)
  • Nachweis der Honorarvereinbarung, des Vertrages, einer rechtsverbindlichen Erklärung oder ein vergleichbarer Nachweis
  • die Darlegung des Einnahmeausfalls und Begründung/Belegung der einzelnen Ausfallpositionen infolge des oben genannten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • eine Bestätigung über den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen durch Vorlage einer Kopie des gültigen Personalausweises

Frist

Der Antrag muss bis zum 31.05.2020 abgesandt worden sein. Bearbeitung und Auszahlung erfolgen durch die Bezirksregierungen in der Reihenfolge des Antragseingangs.

 

Hier geht es zum Antrag