Geschäftsführer

Was muss ich als Geschäftsführer beachten?

Da die Folgen des Coronavirus in den Annahmen für die Unternehmensplanungen (Liquidität, Ertrag, Vermögen) noch nicht abgebildet sind, müssen Sie die Planungen unverzüglich anpassen. Es muss sichergestellt werden, dass auch bei Berücksichtigung der Folgen des Coronavirus weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung vorliegt. Bitte nicht in Schockstarre verfallen!!!!

 

Welche krisenspezifischen Pflichten habe ich als Geschäftsführer?

Geschäftsführer müssen sich stets über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft vergewissern. Diese Pflicht zu beständiger Selbstkontrolle steigert sich beim ersten Auftreten von Krisenanzeichen. Erkennt der Geschäftsführer, dass die Liquidität des Unternehmens ggf. nicht ausreicht, hat er die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens unverzüglich mittels einer Liquiditätsbilanz zu überprüfen. Ergeben sich Anzeichen für eine mögliche Überschuldung, muss sich der Geschäftsführer unverzüglich durch Aufstellung eines Vermögensstatuts einen Überblick über den Vermögensstand verschaffen. Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Kenntnisse verschafft, die für die Prüfung der Insolvenzsantragspflicht erforderlich sind; hat er die erforderliche Sachkunde nicht, muss er sich fachkundig beraten lassen.

 

Hinweis: Das Bundesjustizministerium hat eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht angekündigt, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten (Stand 21.03.2020).