Mit diesem Sofortprogramm sollen Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die professionell und selbständig tätig sind und durch die Absage von Projekten, Veranstaltungen oder sonstiger Engagements aufgrund o.a. Verfügungen Einnahmeausfälle nachweisen können. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Förderhöhe
Gewährt wird den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu einer Höhe von maximal und einmalig 2.000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen.
Zuständigkeit
Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirksregierung, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.
Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Frist
Der Antrag muss bis zum 31.05.2020 abgesandt worden sein. Bearbeitung und Auszahlung erfolgen durch die Bezirksregierungen in der Reihenfolge des Antragseingangs.
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